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§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende
oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des
Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich
der Geltung zustimmen. Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen
uns und dem Besteller im Zusammenhang mit der Ausführung
des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen
Geschäfte mit dem Besteller.
§ 2 Angebot / Vertrag
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes
Angebot.
Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch
Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb
dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller
überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen
ect., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor.
Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht
werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche
schriftliche Zustimmung.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise
ab Werk.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis
ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sofern der Besteller in
Zahlungsverzug kommt, der innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung
ohne weitere Mahnung eintritt, werden Verzugszinsen in Höhe
von 5% über dem jeweiligen Basiszins p.a. berechnet. Die
Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer
Vereinbarung zulässig.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten
oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch
auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Gefahrtragung
Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versendet,
so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens
mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen
Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware
auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon,
ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder
wer die Frachtkosten trägt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache
bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen
aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache
zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig
verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch
nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich
zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene
Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend
zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten
durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigne
Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch
nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand
gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt
ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen
und außergerichtlichen Kosten der Klage gemäß
§ 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den
uns entstandenen Ausfall.
(3) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den
Besteller wird stets für uns vorgenommen. In diesem Fall
setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache
an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen,
uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird,
erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für
den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise
erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen
ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig
Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum
oder Miteigentum für uns verwahrt.
§ 8 Mängelgewährleistung
(1) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache
vorliegt, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Mangel
entweder zu beseitigen oder Ersatz zu liefern.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet
ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche
auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche
aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
(3) Der Kunde ist zur Sicherung der von ihm auf den Liefergegenstand
aufgespielten Daten und der Daten seiner eigenen Geräte
durch Überspielung auf einen externen Datenträger
verpflichtet. Insbesondere gilt dies im Falle einer Reklamation
und einer daraus notwendigen Reparatur durch die Firma HiPerCom.
Datenverlust ist grundsätzlich von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
§ 9 Erfüllungsort
Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort. Abweichungen
davon müssen schriftlich vereinbart werden.

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